Wenn die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause vorübergehend nicht gesichert ist, wie bei Verhinderung oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen oder zur Genesung nach Erkrankungen bzw. nach Krankenhausaufenthalten, bietet die Kurzzeitpflegeeinrichtung alle Voraussetzungen, in der sich pflegebedürftige Menschen rundum wohlfühlen können. Mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Häuslichkeit kann die zeitlich befristete Ganztagsbetreuung (max. 42 Tage je Kalenderjahr) für pflegebedürftige Menschen in unseren Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Olbernhau und Zschopau erfolgen.
Auch pflegende Angehörige verdienen eine Pause oder einen Urlaub, um Kraft zu tanken für ihren unermüdlichen kräftezehrenden Einsatz. Hierfür besteht die Möglichkeit der Antragstellung auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Ein professionelles Mitarbeiterteam bietet den Kurzzeitpflegegästen alle Leistungen, die auch bei einem vollstationären Aufenthalt zur Verfügung stehen. Veranstaltungen und Feste der Einrichtung sind dabei inbegriffen.